Sehr geehrte Mitglieder,

wir nutzen im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft zum Ausgleich von Forderungen / Beiträgen die Lastschrift.
Auf Grund der Umstellung des Zahlungsverkehrs auf die SEPA-Zahlverfahren stellen wir ab 2014 unsere Lastschrifteinzüge auf das SEPA- Basis-Lastschriftverfahren um.

Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt.
Dieses SEPA-Lastschriftmandat wird durch
            die Mandatsreferenz
            (diese ergibt sich aus Ihrer Mitgliedsnummer) und
            unsere Gläubiger-Identifikationsnummer
            (DE77 MVS0 0000 3013 20)

gekennzeichnet. Diese werden von uns bei allen künftigen Lastschriften angegeben.
Da die Umstellung durch uns erfolgt, brauchen Sie nichts unternehmen.

Der Einzug des Jahresbeitrages erfolgt jährlich jeweils zum 15. März, erstmalig am 15. März 2014.
Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende / Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag.

Die Lastschriften werden von dem uns gemeldeten Konto eingezogen, sollten die Angaben zur Kontoverbindung nicht mehr aktuell sein, bitten wir Sie um schriftliche Nachricht mindestens 14 Kalendertage vor dem Einzugstermin unter Angabe der IBAN und BIC.

Ihr Musikverein Schörzingen

Erwin Zweigart
Hauptstrasse 3
72355 Schörzingen
Tel. 07427 /1662
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